Dr. Christian Osthus: „ Der Maklervertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Makler beauftragt und der Makler den Auftrag annimmt. In der Theorie klingt dies einfach, in der Praxis ist nicht immer ganz klar, wann und ob ein Maklervertrag zustande gekommen ist, zumal es kein besonderes Formerfordernis gibt (Text oder Schriftform). Ein häufige Konstellation ist folgende: Der Interessent sieht ein Immobilienangebot mit einem eindeutigen Provisionsverlangen und schreibt dem Makler eine Nachricht mit der Bitte um weitere Informationen und etwa einen Besichtigungstermin. Der Makler antwortet dem Interessenten mit den gewünschten Informationen und nimmt dessen Auftrag, für ihn eine Dienstleistung zu erbringen, an. Der Maklervertrag zwischen Interessent und Makler ist zustande gekommen.“